Infos zur Besoldungsreform 2019

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Im Nationalrat wurde die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 beschlossen und damit auch die notwendige Reparatur der EuGH-Urteile vom 8. Mai 2019 betreffend das Besoldungssystem im Bundesdienst.

Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) bei allen Personen,

  • die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 im Dienststand befinden und
  • die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue System übergeleitet wurden und
  • deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte.

Auf Antrag erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei Personen,

  • die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 nicht im Dienststand befinden und
  • auf die die beiden anderen oben genannten Voraussetzungen zutreffen und ➢ deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Die durch das alte System diskriminierten KollegInnen werden entschädigt, und niemand erleidet durch die Besoldungsreform 2019 Verluste in der Lebensverdienstsumme.

Genauere Info entnehmen Sie bitte der GÖD-Aussendung