Briefwahl? So gehts!

An den meisten Dienststellen der Pädagogischen Hochschulen wird auch die Möglichkeit der Briefwahl bei persönlicher Verhinderung angeboten.  

Nutze die Möglichkeit der Briefwahl bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz! 

Deine Stimme – deine Entscheidung 

  1. Frage bei der vorsitzenden Person in deinem Dienststellenwahlausschuss  

(= DWA) nach, ob die Möglichkeit zur Briefwahl beschlossen wurde. 

Tipp: Wenn du nicht weißt, ob es bei dir an der Dienststelle die Möglichkeit der Briefwahl gibt, bitte beim Dienststellenausschuss oder dem gewerkschaftlichen Betriebsausschuss nachfragen; die Mitglieder des DWA müssen auch an der Amtstafel ausgehängt sein. 

  1. Antrag der Briefwahl beim DWA mündlich oder per kurzem Mail an den DWA. 

Tipp: Bitte SOFORT erledigen! 

  1. Erhalt der Briefwahlunterlagen  
  • persönliche Ãœbergabe mit Unterschrift zum Erhalt der Unterlagen 
  • eingeschriebener Brief per Post

Tipp: Wähle unmittelbar nach Erhalt der Briewahlunterlagen und wirf dein Kuvert in den nächsten Briefkasten. 

  1. Briefwahlkuverts können ausschließlich per Post an die Dienststelle übersendet werden. Das Wahlkuvert muss bis zur Schließung des Wahllokals an deiner Dienststelle postalisch eingetroffen sein. Die Briefwahl wird mit den übrigen Wahlzetteln ausgezählt.

Tipp: Rechne mit mindestens 1 Woche für die Zustellung per Post. 

  1. Möglichkeit der persönlichen Wahl trotz Briefwahlunterlagen. Falls du – trotz Briefwahlantrags – persönlich im Wahllokal wählen möchtest, kannst du dies dennoch tun. Deine Briefwahlunterlagen müssen vollständig der Wahlkommission übergeben werden und du erhältst deine Stimmzettel vor Ort.

Tipp: Wenn es sich zeitlich nicht mehr ausgehen sollte, deine Briefwahlunterlagen zu schicken, kannst du noch immer persönlich deine Stimme an deiner PH abgeben. 

Siehe dazu auch https://www.goed.at/aktuelles/news/der-einfache-weg-zur-briefwahl Â